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17.02.19
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Aktuelles
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2017 vom 25.07.2017
Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 22.02.2017 auf Grund der § § 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom 20.07.2017 Az.: 029/901-11 Nr. 55a hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel I
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt: | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.445.080 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.406.770 € |
der Jahresfehlbetrag auf | 38.310 € |
2. Im Finanzhaushalt | |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 11.054.050 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 10.694.240 € |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 359.810 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | - € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | - € |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | - € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 379.900 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.856.600 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.476.700 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.471.180 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 354.290 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.116.890 € |
§ 2
Der Wirtschaftsplan für das Wasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2017,
im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf 973.100 €
in der Ausgabe (Aufwand) auf 892.500 €
im Vermögensplan in der Einnahme auf 540.000 € in der Ausgabe auf 540.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2017
im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf 3.729.150 €
in der Ausgabe (Aufwand) auf 3.729.150 €
im Vermögensplan in der Einnahme auf 2.205.000 €
in der Ausgabe auf 2.205.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Kredite, der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich wird , wird auf 1.471.180 €
der Gesamtbetrag der Kredite des Eigenbetriebes, der im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich wird, wird auf 1.070.400 € festgesetzt.
Er gliedert sich wie folgt:
a) Betriebszweig Wasserwerk 202.900 €
b) Betriebszweig Abwasserwerk 867.500 €
§ 5
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.609.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.300.230 €
§ 6
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, der im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf insgesamt 33.000.000 € festgesetzt.
Davon entfallen auf:
- Verbandsgemeinde Kusel 31.900.722 €
- Verbandsgemeindewerke
- Betriebszweig "Abwasserwerk" 1.022.584 €
- Betriebszweig "Wasserwerk" 76.694 €
§ 7
Der Hebesatz für die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf Grundlage der vorläufig ermittelten Steuerkraftzahlen (§ 13 LFAG) und den vorläufig ermittelten Schlüsselzuweisungen A und B für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt.
Dies entspricht für das Haushaltsjahr 2017
| folgender und folgendem | |||
Umlagekraft | Umlagebedarf | |||
Hhj. 2016 | Hhj. 2017 | Hhj. 2016 | Hhj. 2017 | |
der Grundsteuer A von | 57.366 € | 53.682 € | 26.388 € | 24.156 € |
der Grundsteuer B von | 1.337.415 € | 1.377.950 € | 615.210 € | 620.077 € |
der Gewerbesteuer von | 2.421.178 € | 1.819.222 € | 1.113.741 € | 818.649 € |
der Gemeindeanteile an der Einkommensst. von | 4.605.227 € | 4.346.678 € | 2.118.404 € | 1.956.308 € |
der Gemeindeanteile an der | 405.726 € | 429.269 € | 186.633 € | 193.171 € |
der Ausgleichsleistungen von | 469.014 € | 441.079 € | 215.746 € | 198.485 € |
der Schlüsselzuweisungen A und B von | 1.584.582 € | 1.955.022 € | 728.912 € | 879.759 € |
Summe : | 10.880.508 € | 10.422.902 € | 5.005.034 € | 4.690.605 € |
Die Verbandsgemeindeumlage ist mit einem Viertel des Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2017 fällig. Nach Festsetzung und Bekanntgabe der endgültigen Steuerkraftzahlen und der endgültigen Schlüsselzuweisungen ist die Verbandsgemeindeumlage endgültig zu berechnen und von den Ortsgemeinden zu erheben.
§ 8
Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird nach § 26 Abs.2 LFAG für folgende Aufgabenbereiche eine Sonderumlage erhoben.
a) Neubau bzw. Erweiterung von Kindergärten
Der ungedeckte Finanzmittelbedarf für den Bau bzw. für die Erweiterung der Kindergärten wird entsprechend den Vereinbarungen auf die betroffenen Ortsgemeinden umgelegt.
b) Der tatsächliche Aufwand für den forstwirtschaftlichen Betrieb (UA 855)
Die Berechung der Umlage erfolgt nach dem Verhältnis der anteiligen Waldflächen.
c) Erschließung des Gewerbegebietes "Erlenhöhe"
Für die Erschließung des Gewerbegebietes wird von der Ortsgemeinde Konken eine Sonderumlage erhoben. Die Sonderumlage wird in der Weise berechnet, in dem der tatsächlich anfallende Vorfinanzierungsaufwand (Schuldendienst einschließlich Kassenkreditzinsen) zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres ermittelt und von der Ortsgemeinde erhoben wird. Die Sonderumlage wird der Ortsgemeinde Konken gestundet und mit dem jeweils geltenden Kassenkreditzinssatz verzinst.
§ 9
Die Zahl der im Haushaltsjahr 2017 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird für Beamte auf 0, für tariflich Beschäftigte auf 3 festgesetzt.
§ 10
Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2008 betrug 6.669.152 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 beträgt 6.307.092 Euro, zum 31.12.2009 5.695.602 Euro, zum 31.12.2010 4.337.266 Euro, zum 31.12.2011 3.299.684 Euro, zum 31.12.2012 2.164.103 Euro, zum 31.12.2013 2.279.313 Euro, zum 31.12.2014 1.543.933 Euro, zum 31.12.2015 1.626.322 Euro, zum 31.12.2016 1.331.332 Euro und zum 31.12.2017 1.369.632 Euro.
§ 11
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2017 in Kraft.
Kusel, 25.07.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister a.D. als Beauftragter
Artikel II
Der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Kusel liegt gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung an mindestens sieben Werktagen und zwar von Freitag, den 11.08.2017 bis einschließlich Montag den 21.08.2017, während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Marktplatz 1, Zimmer-Nr. 19, öffentlich aus.
Kusel, 25.07.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Stefan Spitzer
Bürgermeister a.D. als Beauftragter