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Konversion - Entwicklung Windhof

Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Kusel, Änderung "Konversion Windhof Stadt Kusel" hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kusel hat in seiner Sitzung am 16. September 2015 beschlossen, den vorhandenen Flächennutzungsplan im Bereich Windhof der Stadt Kusel zu ändern.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die Änderung dient der Vorbereitung der Konversion. Dabei soll das Gelände der Kaserne und des Truppenübungsplatzes neu geordnet und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen Situation. Ferner sollen durch eine flexible Planung zukunftsorientierte Entwicklungstendenzen berücksichtigt und in die vorhandenen Strukturen integriert werden.
Insbesondere der Bereich der ehemaligen Windhofkaserne soll über einen Bebauungsplan städtebaulich neu geordnet werden. Da das Vorhaben nicht direkt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung umfasst den gesamten Bereich der Kaserne und des Truppenübungsplatzes im Bereich der Gemarkung Kusel, im Einzelnen die Grundstücke mit den Fl.-St.-Nrn. 2366, 2366/1, 2366/2, 2366/3, 2366/4, 2366/5, 2366/7, 2366/13, 2366/14, 2366/20 (Teilfläche), 2388, 2401/1, 2414, 2478/3, 2520/51 (Teilfläche), 2607, 2608/1, 2624/3, 2631/3 (Teilfläche), 2634/3, 2681, 2684, 2687/4, 2694/2, 2704/1, 2768, 2784 (Teilfläche), 2865, 2928, 2954/2, 2961/1, 2963/3, 2983 und 2984 und ist im beigefügten Lageplan mit einer dicken gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Gem. § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
In der Zeit vom
09. Oktober 2015 bis 23. Oktober 2015
hält die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel den Planentwurf im Rathaus Kusel, Marktplatz 1, Zimmer 14 während der allgemeinen Dienstzeit zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.
Kusel, 30. September 2015
gez. Dr. Stefan Spitzer
( Dr. Stefan Spitzer )
Bürgermeister
Bebauungsplan "Windhof, Teilbereich 1"der Stadt Kusel; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Kusel hat in seiner Sitzung am 18. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan "Windhof, Teilbereich 1" aufzustellen. Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird erforderlich zur Vorbereitung der Konversion.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Auf Grund der Größe und der Struktur des Gesamtbereiches "Windhof", für den der Stadtrat von Kusel bereits am 26.09.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, hat sich bei ersten Untersuchungen herausgestellt, dass es sinnvoll ist, den Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes in Abschnitte aufzuteilen. Der Teilbereich 1, dessen Aufstellung hier beschlossen worden ist, umfasst im Wesentlichen das eigentliche Kasernengelände. Er wird vorrangig behandelt um u.a. die Voraussetzungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende zu schaffen. Dabei soll hauptsächlich das Gelände der Kasernen neu geordnet und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen Situation. Ferner sollen durch eine flexible Planung zukunftsorientierte Entwicklungstendenzen berücksichtigt und in die vorhandenen Strukturen integriert werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes "Windhof, Teilbereich 1" umfasst den gesamten Bereich der Kaserne, im Einzelnen die Grundstücke mit den Fl.-St.-Nrn. 2366, 2366/1, 2366/2, 2366/13 (Teilfläche), 2366/14, 2624/3, 2634/3 (Teilfläche), 2704/1 (Teilfläche) und ist in der beigefügten Planskizze mit einer dicken gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage dieses Planungsvorhabens ist § 1 Abs. 3 BauGB, wonach die Gemeinden Bauleit-pläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
In der Zeit vom
09. Oktober 2015 bis 23. Oktober 2015
hält die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel den Planentwurf im Rathaus Kusel, Marktplatz 1, Zimmer 14 während der allgemeinen Dienstzeit zu jedermanns Einsicht bereit und gibt über den Inhalt Auskunft.
Kusel, 30. September 2015
gez. Nagel
(Nagel)
Stadtbürgermeisterin
Weitere Informationen zur Erstaufnahmeeinrichtung
Download Informationsbroschüre des ADD
Weitere Infos finden sich in den FAQs des Integrationsministeriums
Einigung zwischen Land und Kommunen steht: Kusel soll Standort für weitere Erstaufnahmeeinrichtung werden
Nachdem die Prüfungen der Landesregierung ergeben haben, dass die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel als Standort für eine weitere Erstaufnahmeein-richtung für Asylsuchende geeignet ist, gibt es jetzt eine grundsätzliche Einigung mit den Kommunen vor Ort. Bei einem Treffen verständigten sich Vertreterinnen und Ver-treter des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Landkreises, der Verbandsgemeinde und der Stadt Kusel gemeinsam darauf, dass das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der früheren Kaserne in Kusel einrichtet. Damit einher geht auch die Entscheidung des Landes, die Ahrtal-Kaserne in Bad-Neuenahr-Ahrweiler nicht zu nutzen.
„Ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung der Landesregierung ist die Offenheit der politisch Verantwortlichen sowie der Bürgerschaft vor Ort für eine solche Erstauf-nahmeeinrichtung. Es gibt hier definitiv eine Willkommenskultur gegenüber Asylsuchenden und den Willen, die Inbetriebnahme der Einrichtung gemeinsam zu ermöglichen. Das ist auch dem Engagement von Landrat Dr. Winfried Hirschberger, Bürger-meister Dr. Stefan Spitzer und Stadtbürgermeisterin Ulrike Nagel zu verdanken“, lob-ten Integrationsministerin Irene Alt und Innenstaatssekretär Günter Kern. Weitere Pluspunkte, die für den Standort Kusel gesprochen hätten, seien die Anzahl der Ge-bäude, das vorhandene Freigelände und der bauliche Zustand der für die Erstauf-nahmeeinrichtung benötigten Gebäude gewesen. „Die Bundeswehr hat das Areal mitt-lerweile komplett geräumt und das Land kann hier mit überschaubarem Aufwand die Voraussetzungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung schaffen“, erklärten Alt und Kern.
Zudem werde das Land im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme Impulse in der Kommune setzen.
Gemeinsam werden Land, Kreis, Verbandsgemeinde und Stadt noch eine Reihe von Einzelfragen klären und zeitnah die Voraussetzungen für die Herrichtung des Stand-orts schaffen. Angestrebt ist dazu eine gute Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die zukünftige Nutzung der Liegenschaft am Rande von Kusel. Vom Bundesverteidigungsministerium gibt es bereits das grundsätzlich positive Signal für eine Nachnutzung der ehemaligen Kaserne als Aufnahmeeinrich-tung für Asylsuchende. „Die Stadt Kusel wird das Land bei der nun anstehenden Um-setzung nach Kräften unterstützen. Das sind wir den von Leid geprüften Menschen schuldig“, sagte Stadtbürgermeisterin Ulrike Nagel.
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER, JUGEND UND FRAUEN
Mainz, 30. März 2015
Nr. 110 " "
EXPO REAL 2014
Die BIMA hat auch unsere Kaserne auf der EXPO REAL in München beworben. Die Broschüre dazu haben wir gemeinsam mit der BIMA entwickelt.
Unteroffizier-Krüger-Kaserne - Konversion mit neuem Enwicklungspotential (PDF)